Umweltplakette Deutschland: Umweltzonen, Kosten und Bußgeld
Wer mit dem Auto in eine deutsche Innenstadt mit Umweltzone fährt, braucht eine grüne Umweltplakette an der Windschutzscheibe, auch mit ausländischem Kennzeichen. Dieser Leitfaden erklärt, wo es noch Umweltzonen gibt, wo Sie die Plakette bekommen, was sie kostet und welches Bußgeld droht.
Das Wichtigste
- In Deutschland gibt es laut Umweltbundesamt derzeit noch 35 Umweltzonen, und seit 2012 dürfen dort nur Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren.
- Die Plakette gilt in allen Umweltzonen Deutschlands und kostet bei den Ausgabestellen zwischen 5 und 10 Euro, im Versand kann es teurer werden.
- Für die Einreise nach Deutschland ist keine Plakette nötig, ausländische Pkw brauchen sie aber, sobald sie in eine Umweltzone einfahren.
- Ohne Plakette drohen laut Umweltbundesamt 100 Euro Bußgeld, das Bundesumweltministerium nennt dagegen 80 Euro.
- Motorräder, Oldtimer mit H-Kennzeichen, Behinderten-Kraftfahrzeuge und Fahrzeuge mit Sonderrechten sind von der Plakettenpflicht ausgenommen.
Was Sie vor der Fahrt tun müssen
Wenn Ihre Route durch eine deutsche Stadt mit Umweltzone führt, brauchen Sie eine grüne Umweltplakette, die gut sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe klebt. Das gilt für deutsche und ausländische Fahrzeuge gleichermaßen. Die Plakette kaufen Sie einmal, sie gilt dann in jeder Umweltzone Deutschlands und nicht nur in einer Stadt.
Kurz zusammengefasst:
- Prüfen Sie, ob Ihr Ziel oder Ihre Route in einer Umweltzone liegt.
- Besorgen Sie die grüne Plakette rechtzeitig, am besten schon vor der Abreise per Post.
- Kleben Sie die Plakette vor der ersten Einfahrt in eine Zone auf.
Für die Einreise nach Deutschland selbst brauchen Sie keine Plakette. Wer nur über die Autobahn durchfährt und keine Umweltzone berührt, muss nichts tun.
Welche Städte haben noch eine Umweltzone?
Die ersten Umweltzonen wurden 2008 eingeführt, damals vor allem gegen Feinstaub. Seitdem hat sich die Luft deutlich verbessert. Laut Umweltbundesamt wurden im Jahr 2024 erstmals an allen deutschen Messstationen alle geltenden Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten, und über 90 Prozent der Fahrzeuge erfüllen ohnehin die Anforderungen der grünen Plakette. Viele Städte haben ihre Umweltzone deshalb bereits aufgehoben.
Derzeit gibt es in Deutschland noch 35 Umweltzonen. Eine aktuelle Liste veröffentlicht das Umweltbundesamt auf seiner Website. Zusätzlich stellen die Städte selbst Informationen zu ihrer Zone bereit, etwa zur Größe, zu Ausnahmen und praktischen Hinweisen. Da Zonen weiterhin aufgehoben werden, lohnt sich ein Blick auf die Seite Ihrer Zielstadt kurz vor der Reise.
Vor Ort erkennen Sie eine Umweltzone an einem Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen. Das Zusatzzeichen zeigt, welche Plakette für die Einfahrt erlaubt ist. Seit 2012 dürfen in den bestehenden Umweltzonen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren.
Ab 2030 gelten nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 deutlich strengere Grenzwerte. Die Jahresgrenzwerte für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid halbieren sich von 40 µg/m3 auf 20 µg/m3. Das Umweltbundesamt hält es für möglich, dass Umweltzonen dann wieder an Bedeutung gewinnen.
Die Plakettenfarben und Schadstoffgruppen
Rechtsgrundlage ist die 35. BImSchV, auch Kennzeichnungsverordnung genannt. Sie ordnet jedes Fahrzeug einer der Schadstoffgruppen 1 bis 4 zu. Es gibt Plaketten in 3 Farben:
- rot für die Schadstoffgruppe 2,
- gelb für die Schadstoffgruppe 3,
- grün für die Schadstoffgruppe 4.
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten gar keine Plakette. Da heute in den Umweltzonen nur noch die grüne Plakette zählt, nützen rote und gelbe Plaketten für die Einfahrt praktisch nichts.
Maßgeblich für die Einstufung ist der Emissionsschlüssel in den Fahrzeugpapieren. Ist die europäische Abgasstufe dort nicht erkennbar, gilt das Datum der Erstzulassung. Einige Anhaltspunkte aus der Verordnung und der Übersicht des Bundesumweltministeriums:
- Benziner und Gasfahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 1993 gehören in der Regel zur Schadstoffgruppe 4 und bekommen die grüne Plakette.
- Benziner mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1993, die nicht in Gruppe 4 fallen, erhalten keine Plakette.
- Diesel mit Erstzulassung nach dem 31. Dezember 1996 und vor dem 1. Januar 2001 fallen nach Datum in die Schadstoffgruppe 2.
- Diesel mit Erstzulassung nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2006 fallen nach Datum in die Schadstoffgruppe 3.
- Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, etwa mit Elektromotor oder Brennstoffzelle, gehören immer zur Schadstoffgruppe 4.
Das Bundesumweltministerium weist darauf hin, dass sich in Einzelfällen Abweichungen ergeben können. Wird ein Dieselfahrzeug mit einem Partikelminderungssystem wie einem Partikelfilter nachgerüstet, erreicht es im Allgemeinen die nächsthöhere Schadstoffgruppe. Die Nachrüstung muss mit einer Bescheinigung der Werkstatt nachgewiesen werden.
Was für ausländische Fahrzeuge gilt
Für Fahrer aus Spanien, Großbritannien, den Niederlanden oder Italien gelten in den Umweltzonen dieselben Regeln wie für Deutsche: ohne grüne Plakette keine Einfahrt. Die Verordnung stellt ausdrücklich klar, dass die Ausgabestellen auch Fahrzeuge im internationalen Verkehr kennzeichnen.
Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen geht die Verordnung von einer vermuteten Schadstoffgruppe aus, wenn kein Nachweis über die Einhaltung der europäischen Abgasvorschriften vorliegt. In der Praxis zählt dann vor allem das Datum der Erstzulassung. Bringen Sie deshalb Ihre Zulassungspapiere mit, idealerweise mit erkennbarer Euro-Abgasnorm.
Schwere Nutzfahrzeuge aus dem Ausland, die unter das Autobahnmautgesetz fallen, können ihre Schadstoffgruppe auch mit den Nachweisen der LKW-Maut-Verordnung belegen.
Wo Sie die Plakette kaufen und bestellen
Ausgabestellen sind laut Bundesumweltministerium:
- die Zulassungsbehörden oder andere nach Landesrecht zuständige Stellen,
- Kraftfahrzeugwerkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen,
- Tankstellen mit Werkstatt,
- Überwachungsorganisationen wie Dekra und TÜV, gegebenenfalls auch deren Vertretungen im Ausland.
Vor Ort legen Sie einfach die Fahrzeugpapiere vor. Die Ausgabestelle trägt das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs mit lichtechtem Stift in das Schriftfeld der Plakette ein.
Sie können die Plakette auch vor der Fahrt aus der Ferne bestellen. Die Fahrzeugpapiere, grundsätzlich ohne Beglaubigung, reichen Sie per Fax, per E-Mail als eingescanntes Dokument oder als Kopie per Post ein. Die Plakette kommt dann per Post zu Ihnen nach Hause. Planen Sie dafür genügend Zeit für den Postweg ein, besonders bei Sendungen ins Ausland.
Was die Plakette kostet
Die Gebühren betragen bei den Ausgabestellen laut Bundesumweltministerium zwischen 5 und 10 Euro. Bei Bestellung per Versand können höhere Gebühren anfallen, einschließlich Porto. Die Plakette ist eine einmalige Anschaffung, sie gilt in allen Umweltzonen Deutschlands. Eine gesonderte Gebühr pro Stadt gibt es nicht.
Die Plakette ist fest mit einem Fahrzeug verbunden. Sie ist nicht wiederverwendbar und so beschaffen, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört. Nach einem Scheibentausch oder einem neuen Kennzeichen brauchen Sie also eine neue Plakette.
Richtig anbringen
Die Verordnung schreibt vor, dass die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht wird. Sie ist rund, hat einen Durchmesser von 80 mm und zeigt groß die Nummer der Schadstoffgruppe. Achten Sie darauf, dass sie von außen gut lesbar ist und nicht von einer Vignette, einem Parkausweis oder einer Tönung verdeckt wird.
Kontrollen und Bußgeld
Wer ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in eine Umweltzone fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei der Höhe des Bußgelds widersprechen sich die Bundesbehörden:
- Das Umweltbundesamt nennt aktuell 100 Euro.
- Das Bundesumweltministerium nennt 80 Euro.
Rechnen Sie also mit einem Betrag in dieser Größenordnung und gehen Sie vorsichtshalber von den höheren 100 Euro aus. Gemessen an einer Plakette für 5 bis 10 Euro lohnt sich das Risiko nicht.
Neben den Umweltzonen gab es in einzelnen Städten zusätzliche Fahrverbote für Diesel. Stuttgart hat ein zonales Verkehrsverbot für Diesel der Abgasstufe Euro 4/IV und in einer sogenannten kleinen Umweltzone ein Verbot für Diesel der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter eingeführt. Andere Städte haben streckenbezogene Verbote für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro 5/V erlassen. Für diese Verbote gibt es keine eigene Plakette. Seit Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes, die im April 2019 in Kraft traten, dürfen die Behörden solche Verbote durch stichprobenartige mobile Kennzeichenerfassung überwachen. Laut Bundesumweltministerium ist allerdings davon auszugehen, dass neue Dieselfahrverbote dieser Art in der Regel nicht mehr nötig sind.
Ausnahmen von der Plakettenpflicht
Von der Umweltzonenregelung sind nur Pkw, Lkw und Busse betroffen. Nach Anhang 3 der 35. BImSchV brauchen unter anderem diese Fahrzeuge keine Plakette:
- Motorräder und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
- mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
- Behinderten-Kraftfahrzeuge,
- Fahrzeuge, die Sonderrechte nach der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch nehmen können, etwa im Einsatz,
- Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen sowie Fahrzeuge, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem anderen EWR-Staat oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen,
- Fahrzeuge mit deutschem E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge.
Das Umweltbundesamt schreibt außerdem, dass die Bundesregierung derzeit eine Ausnahmeregelung für E-Fahrzeuge erarbeitet. Ausländische Elektroautos ohne deutsches E-Kennzeichen sollten bis dahin eine grüne Plakette haben, die ihnen als Schadstoffgruppe 4 ohnehin zusteht.
Für einzelne Fahrzeuge, die keine grüne Plakette bekommen, können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Zuständig sind laut Umweltbundesamt die örtlichen Zulassungsbehörden. Welche Ausnahmen eine Stadt konkret gewährt, erfahren Sie auf deren Website.
Checkliste vor der Reise
- Prüfen Sie auf der Seite des Umweltbundesamts und der Zielstadt, ob Ihre Route eine der 35 Umweltzonen berührt.
- Stellen Sie anhand der Fahrzeugpapiere fest, welche Schadstoffgruppe Ihr Auto hat. Nur Gruppe 4 mit grüner Plakette darf in die Zonen.
- Bestellen Sie die Plakette rechtzeitig bei Zulassungsbehörde, Werkstatt, Dekra oder TÜV, per Fax, E-Mail oder Post.
- Kalkulieren Sie 5 bis 10 Euro plus eventuell Versandkosten.
- Kleben Sie die Plakette gut sichtbar innen an die Windschutzscheibe und prüfen Sie das eingetragene Kennzeichen.
- Fahren Sie einen älteren Diesel, informieren Sie sich zusätzlich über lokale Dieselfahrverbote.
- Ohne Plakette drohen 80 oder 100 Euro Bußgeld, je nach Angabe der Behörde.
Häufige Fragen
Welche Städte haben noch eine Umweltzone?
Was kostet die Umweltplakette und wo bekomme ich sie?
Brauche ich als Tourist mit ausländischem Auto eine Plakette?
Wie hoch ist das Bußgeld ohne Plakette?
Bekommt ein Elektroauto eine grüne Plakette?
Quellen
- Umweltzonen in Deutschland (umweltbundesamt.de)
- Umweltplakette und Umweltzone (bmuv.de)
- Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV) (gesetze-im-internet.de)
- Umweltzone (umweltbundesamt.de)
An amtlichen Quellen geprüft am 20. Oktober 2026. Einen Fehler melden